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Lohnsteuerkarte

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (voraussichtlich im Jahr 2012) wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt und eine Lohnsteuerkarte aus Papier ist nicht mehr notwendig.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), liegt beim Finanzamt.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.

Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich das erste Dienstverhältnis handelt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter <link www.finanzamt-soest.de - - www.finanzamt-soest.de/>www.finanzamt-soest.de</link&gt; oder <link www.elster.de - - www.elster.de/>www.elster.de</link&gt;

Elektronische Lohnsteuerkarte