Hundesteuer

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.

Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.

So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.

Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:

  • ein Hund:
    60,00 € / Jahr 
  • zwei Hunde:
    90,00 € je Hund / Jahr 
  • ab drei Hunden:
    120,00 € je Hund / Jahr.

 

Kampfhunde:

  • ein sog. Kampfhund:
    480,00 € / Jahr 
  • ab zwei sog. Kampfhund:
    600,00 € je Hund / Jahr.

 

Wichtig bei sog. Kampfhunden!

Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.

Kontakt

Rathaus
Raum: OG 4
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.