Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
- ein Hund:
60,00 € / Jahr - zwei Hunde:
90,00 € je Hund / Jahr - ab drei Hunden:
120,00 € je Hund / Jahr.
Kampfhunde:
- ein sog. Kampfhund:
480,00 € / Jahr - ab zwei sog. Kampfhund:
600,00 € je Hund / Jahr.
Wichtig bei sog. Kampfhunden!
Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.