Alters- und Ehejubiläen

Die Gemeinde Welver überreicht Jubelpaaren anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), der Gnaden Hochzeit (70 Jahre) und bei einer Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre) eine Urkunde und ein kleines Geschenk.

Bei den Ehejubiläen wird zusätzlich zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher auch durch den Bürgermeister selbst oder durch die stellvertretenden Bürgermeister gratuliert.

Sofern keine Gratulation und ein persönliches Erscheinen der Gemeindevertreter erwünscht ist, sollten Sie dies entsprechend mitteilen. Gleiches gilt für etwaige Terminwünsche (z. B. spätere Gratulationen).

Soweit eine Ehe seinerzeit beim hiesigen Standesamt geschlossen wurde, kann die Gemeinde die anstehenden Jubelhochzeiten von Amts wegen ermitteln. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen wurde. Etwa einen Monat vor dem Jubiläum sollten sich die Angehörigen von Ehejubilaren oder die Jubilare selbst bei der Gemeinde melden.

Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist erforderlich. Wenn die Beschaffung dieser Urkunde nicht möglich ist, kann der Gemeinde auch das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Wann und wie durch die Gemeinde Welver zu Geburtstagen gratuliert wird, ist klar geregelt. Laut Beschluss des Rates vom 27.06.2012 erhalten Jubilare erst ab dem 95. und ab dem 100. Lebensjahr jährlich ein Glückwunschschreiben und ein kleines Präsent aus der Hand des Bürgermeisters oder seiner Stellvertreter. In den Ortsteilen besucht die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher die Jubilare.

Kontakt

Rathaus
Raum: OG 7
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.