Bürgerförderprogramme


Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Gemeinde Welver finanzielle Mittel zur Verfügung, sodass wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich bisher verzögert haben oder ausgeblieben sind, angestoßen werden können.

Förderprogramme zum Umstieg auf erneuerbare Energien oder auf umweltfreundliche Verkehrsmittel sind geeignete Klimaschutzmaßnahmen, um einen Beitrag für den lokalen Klimaschutz zu leisten.

Privatpersonen mit dem Wohnsitz im Gemeindegebiet von Welver können ab sofort Zuschüsse für

  • Photovoltaik-Anlagen
  • Solar-Stecker-Geräte bzw. Balkon-Solarmodule
  • Lastenräder

beantragen.

Photovoltaikanlagen

Mit der Förderung für Photovoltaik-Anlagen schafft die Gemeinde Welver einen zusätzlichen Anreiz die PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu verwirklichen. Die Förderung ist für Privatpersonen in Form einer Anteilsfinanzierung von 500 € für eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Das Gesamtfördervolumen beträgt 25.000 €.

Balkonkraftwerke

Durch die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken möchte die Gemeinde Welver insbesondere auch Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit geben einen niedrigschwelligen und kostengünstigen Zugang zu eigens erzeugtem Strom zu haben. Die Förderung ist für Privatpersonen in Form einer Anteilsfinanzierung von 200 € für ein Solar-Stecker-Gerät bzw. Balkon-Solarmodul vorgesehen. Das Gesamtfördervolumen beträgt 9.000 €.

Lastenräder

Die Gemeinde Welver fördert die einmalige Anschaffung eines Lastenrades mit oder ohne elektrische Antriebsunterstützung für den privaten Gebrauch. Die Förderung ist für Privatpersonen in Form einer Anteilsfinanzierung von 500 € für ein Lastenrad vorgesehen. Das Gesamtfördervolumen beträgt 5.000 €.

Hinweise:

  • Die Bewilligungsstelle entscheidet nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und nach der Eingangsreihenfolge der Anträge.
  • Nicht förderfähig sind Geräte oder Maßnahmen die bereits vor Eingang des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden oder mit der Ausführung bereits begonnen wurde.
  • Die Förderanträge können in Papierform im Rathaus abgegeben werden oder per E-Mail an: t.kreuzmann@​​welver.de übersandt werden.
  • „Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde Welver gestellt werden. Erst wenn Sie einen positiven Bewilligungsbescheid der Gemeinde Welver zur Förderung erhalten, können Sie mit ihrem Vorhaben beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs-, Leistungs- und Auftragsverträgen.“