Aufgaben der Ortsvorsteher

Die Ortsvorsteher sollen die Belange ihres Gemeindebezirkes gegenüber dem Rat vertreten. Falls sie nicht Ratsmitglieder sind, dürfen sie an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken. Sie können im Gemeinderat aber gehört werden. Die Ortsvorsteher können für ihren Gemeindebezirk mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. In diesem Fall können sie vom Bürgermeister zum Ehrenbeamten ernannt werden.

Der Bürgermeister der Gemeinde Welver hat am 11.11.2020 die vom Rat gewählten Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten ernannt. Mindestens einmal im Quartal findet ein gemeinsamer Austausch zwischen dem Bürgermeister und den Ortsvorstehern statt.

Die Bedeutung der Ortsvorsteher wird auch dadurch unterstrichen, dass neben dem direkten Austausch mit dem Bürgermeister eine Mitarbeiterin der Stabstelle des Bürgermeisters unmittelbar als Ansprechperson für die Ortsvorsteher zur Verfügung steht.

Kontakt

Rathaus
Raum: OG 10
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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