Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 
Personen ab 65 Jahren sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben (SGB XII). Die Leistungsgewährung ist abhängig von dem Einkommen und Vermögen. Welche Unterlagen bei einer Antragstellung benötigt werden, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter erfragen.

Gegenüber anderen weiteren Leistungen (s. unten) ist für die Bearbeitung der Grundsicherung die Gemeinde Welver zuständig. Siehe auch Ansprechpartner.

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende
 

Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Mit der Hartz IV-Reform wurden zum 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zusammengeführt.

Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft:
 
 

Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), Paradieser Weg 2 in 59494 Soest
 

Telefonische Auskünfte hierzu können Sie unter der Hotline der AHA unter 02921-106-500 erhalten. Des Weiteren bietet die Internetseite der Arbeit Hellweg Aktiv (www.arbeit-hellweg-aktiv.de) allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) 
 
In Einzelfällen kann "Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt werden. Hierbei ist anzumerken, dass diese Art Leistung nur in bestimmten Einzelfällen gewährt wird, da die meisten Personengruppen anspruchberechtigt nach den oben genannten Leistungen (Grundsicherung nach SGB II oder XII) sind. Diese Einzelfälle sind schwer abgrenzbar, so dass eine Beratung durch den/die Sachbearbeiter/in erforderlich ist. 

Für die Beantragung aller genannten Leistungen ist eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu empfehlen, da dies individuell abweichen kann. Grundsätzlich werden folgende Angaben benötigt:

  • Formeller Antrag der entsprechenden Leistungsart
  • Nachweis der sämtlichen Einkünfte
  • Unterkunftskosten
Sozialhilfe
Hartz IV
Arbeitslosengeld II

Kontakt

Rathaus
Raum: UG 5
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Rathaus
Raum: UG 2
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr