Angelschein

Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Geltungsdauer: auf Wunsch 1 oder 5 Jahre

Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Information zur Fischereiprüfung:

  • Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren)

  • Erstausstellung:

         8,00 €

  • Verlängerung:

         8,00 €


Jahresfischereischein

  • Erstausstellung:

         16,00 €

  • Verlängerung:

         16,00 €


Fünfjahresfischereischein

  • Erstausstellung:

         48,00 €

  • Verlängerung:

          48,00 €

Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren)

  • Erstausstellung:

           1 aktuelles Lichtbild

  • Verlängerung:

            Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines


Jahresfischereischein

  • Erstausstellung:

            Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
            1 aktuelles Lichtbild

  • Verlängerung:

            Vorlage des Jahresfischereischeines


Fünfjahresfischereischein

  • Erstausstellung:

            Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
            1 aktuelles Lichtbild

  • Verlängerung:

            Vorlage des Fünfjahresfischereischeines

Fischereischein

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 8
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.