Unterbringung von Obdachlosen bei Zwangsräumung nach dem OBG

Bei Bedarf wird/ werden die betroffene(n) Person(en) durch Einweisungsverfügung vorübergehend in der gemeindlichen Einrichtung für Aussiedler, ausländische Flüchtlinge und Obdachlose, Eilmser Wald 3, 59514 Welver - Eilmsen, untergebracht.

Obdachlos
Zwangsräumung