Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Soest) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf  Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.

 

Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von

  • Ausstellungswagen
  • Ausstellungsgegenständen
  • Verkaufswagen
  • Verkaufsständen
  • Tischen und Stühlen
  • Informationsständen
  • die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen

     

Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.

 

  • Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
  • Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Kreis Soest beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.kreis-soest.de, Verkehr + Wirtschaft, Arbeitsstellen im Straßenraum.
  • Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.

Kontakt

Rathaus
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Am Markt 4
59514 Welver
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Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Oder nach Terminvereinbarung.