Geplantes Gewerbegebiet Ostbusch

 

Was Welver dringend braucht, ist Platz für Gewerbebetriebe. Im Vergleich zu anderen Kommunen, kann die Gemeinde nur relativ wenig Gewerbesteuerträge generieren. Doch genau mit diesen Erträgen, kann eine Gemeinde allen Bürgerinnen und Bürgern die Infrastruktur zur Verfügung stellen, die eine lebenswerte Umgebung bedeutet.

Bereits 1980 trat in Welver ein Flächennutzungsplan in Kraft, der das jetzt geplante Gewerbegebiet beinhaltete. Von der 1980 geplanten Fläche von 86.000 m2 sollen nun zunächst rund 40.000m2 als Gewerbefläche ausgewiesen werden.  So sollen Entwicklungschancen für kleine und mittelständische Betriebe in Welver geschaffen werden.

 

Derzeitiger Stand der Planungen

Die Flächen für das jetzt geplante Gebiet von 40.000 m2 sind bereits durch die Gemeinde gekauft worden.

Der Rat der Gemeinde beschloss dazu am 08.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Ostbusch“.

Auf dieser Grundlage beauftragte die Verwaltung nun ein Planungsbüro einen konkreten Bebauungsplan für das Areal entwickeln zu lassen, der anschließend dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Sitzungsniederschrift finden Sie hier.

 

Standortwahl

Bei der Suche nach geeigneten Bereichen für eine gewerbliche Nutzung ist die Wahl auf dieses Areal gefallen, weil folgende Standortvorteile gesehen wurden:

  • Bereitstellung von Gewerbeflächen mit guter Anbindung an das klassifiziert 
  • Verkehrsnetz (verkehrsgünstige Lage direkt an einer Landesstraße)
  • windabgewandte Ortsrandlage (Beachtung der Hauptwindrichtung Süd/Südwest)
  • Stärkung der zentralörtlichen Funktion des Siedlungsschwerpunktes Welver
  • Standort Ortsrandlage, um grundsätzliche dörfliche Strukturen zu erhalten
  • ausreichend Abstand zu Wohngebieten (WA/WR) und potenziellen wohnbaulichen Ent-
  • wicklungsflächen verbunden mit der Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen
  • an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse
  • die baulich genutzte Fläche entlang der Straße Pferdekamp ist einhergehend mit einem
  • geringeren Immissionsanspruch als Mischgebiet (M) ausgewiesen
  • „vorbelastete“ Fläche durch die vorhandene Bahnlinie

 

Bürgerbeteiligung

Sobald ein diskussionswürdiger Bebauungsplanentwurf erarbeitet ist, wird dieser den gemeindlichen Gremien zur Beratung vorgelegt. Eine gebilligte Fassung würde dann in das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren gehen. Hierbei erfolgt eine mindestens zweiteilige Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der ersten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Hierbei besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen zur Mitgestaltung an der Planung.

Parallel werden in der Regel die entsprechenden Fachbehörden beteiligt, so dass in der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) die verschiedenen Sachthemen umfangreich berücksichtigt sind und sich die Planung somit weiter konkretisiert. Auch in dieser zweiten Bürgerbeteiligung besteht für alle die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen.

In Ergänzung dazu wird die Verwaltung, sobald die ersten Pläne des Planungsbüros fertig sind, auf die direkten Anwohner zugehen und das Gespräch mit ihnen suchen.

-------------------------------------------
Die Abschnitte Standortauswahl und Bürgerbeteiligung sind Auszüge aus der Beschlussvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz am 20.01.2022