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Hans
Wilms
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Winterdienst
Zu den Verkehrssicherungspflichten der Kommunen gehört auch die Verpflichtung, öffentliche Straßen und Wege im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Diese Pflicht ist den Gemeinden durch Gesetz als hoheitliche Aufgabe übertragen worden. Grundsätzlich besteht die Räum- und Streupflicht der Kommunen im Rahmen des Zumutbaren. Eine völlige Gefahrlosigkeit kann auch hier nicht erreicht werden, vielmehr ist es Sache des Verkehrsteilnehmers, sich den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihren Winterdienst sinnvoll und planmäßig zu organisieren (Streuplan) und die vorhandenen Mittel bestmöglich einzusetzen.