Vorkaufsrechtbescheinigung
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird.
Die erforderliche Bescheinigung wird vom Bauamt der Gemeinde ausgestellt.
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05974Vorkaufsrechtbescheinigung
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird.
Die erforderliche Bescheinigung wird vom Bauamt der Gemeinde ausgestellt.