Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.

5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit

35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat

25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat

Vergnügungssteuergesetz NW

Ihre Ansprechperson

Frau Iris Schorsch

i.schorsch@​welver.de 0 23 84 / 51 - 107Adresse | Öffnungszeiten | Details