Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.
Vergnügungssteuergesetz NW
5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit
35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat
25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.
5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit
35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat
25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat
Vergnügungssteuergesetz NW