05 Sicherheit / Ordnung
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Telefon0 23 84 / 51 - 0
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Wilhelm
Coerdt
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
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Oder nach Terminvereinbarung.
OG 5
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Unterbringung von Obdachlosen bei Zwangsräumung nach dem OBG
Bei Bedarf wird/ werden die betroffene(n) Person(en) durch Einweisungsverfügung vorübergehend in der gemeindlichen Einrichtung für Aussiedler, ausländische Flüchtlinge und Obdachlose, Eilmser Wald 3, 59514 Welver - Eilmsen, untergebracht.
Obdachlos
Zwangsräumung