Unterbringung von Obdachlosen bei Zwangsräumung nach dem OBG

Bei Bedarf wird/ werden die betroffene(n) Person(en) durch Einweisungsverfügung vorübergehend in der gemeindlichen Einrichtung für Aussiedler, ausländische Flüchtlinge und Obdachlose, Eilmser Wald 3, 59514 Welver - Eilmsen, untergebracht.

Ihre Ansprechperson

Herr Wilhelm Coerdt

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