Umzug innerhalb der Gemeinde Welver
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde Welver ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die umbemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Keine
Umzug innerhalb der Gemeinde Welver
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde Welver ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die umbemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Keine
Umzug innerhalb der Gemeinde Welver
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde Welver ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die umbemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Keine
Umzug innerhalb der Gemeinde Welver
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde Welver ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die umbemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Keine
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Annika
Kiepol
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- a.kiepol@welver.de
Kerstin
Hesse
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- k.hesse@welver.de
Ummeldungen
Umzug innerhalb der Gemeinde Welver
Keine
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde Welver ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die umbemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines
Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)