Straßenreinigung

Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer können der Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht) entnommen werden. 

 

Die vorsätzliche Verschmutzung von Gehwegen und Banketten wird durch die Gemeinde Welver geahndet.

Ihre Ansprechperson

Herr Wilhelm Coerdt

w.coerdt@​welver.de 0 23 84 / 51 - 202Adresse | Öffnungszeiten | Details