Straßenreinigung
Wegereinigung
Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer können der Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht) entnommen werden.
Die vorsätzliche Verschmutzung von Gehwegen und Banketten wird durch die Gemeinde Welver geahndet.
https://www.welver.de/rathaus/ihr-anliegen-a-z/strassenreinigung
05 Sicherheit / Ordnung
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Telefon0 23 84 / 51 - 0
Fax0 23 84 / 51 - 230
E-Mailrathaus@welver.de
Wilhelm
Coerdt
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
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Mittwoch
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Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
OG 5
- w.coerdt@welver.de
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Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer können der Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht) entnommen werden.
Die vorsätzliche Verschmutzung von Gehwegen und Banketten wird durch die Gemeinde Welver geahndet.
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