Städtebauliche Verträge

Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes  im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.

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