Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.
Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.
Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.
Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.
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Katrin
Hofma
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Städtebauliche Verträge
Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.