Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.
Außerdem können Sie weitere Informationen der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.
Diese Lektüre liegt bei der Gemeinde Welver - Finanzabteilung - wie beim Finanzamt Soest im BürgerService aus.
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Dirk
Zeppenfeld
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Spenden - Zuwendungsbescheinigungen für das Finanzamt
Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.
Außerdem können Sie weitere Informationen der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.
Diese Lektüre liegt bei der Gemeinde Welver - Finanzabteilung - wie beim Finanzamt Soest im BürgerService aus.