- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Zouhir
Benmoussa
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- z.benmoussa@welver.de
Mareike
Höhling
Rathaus
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Freitag
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Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- m.hoehling@welver.de
Schwerbehindertenangelegenheiten
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale)
- Schwerbehindertengesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- AusgleichsabgabenVO