Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale)
- Schwerbehindertengesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- AusgleichsabgabenVO
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale)
- Schwerbehindertengesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- AusgleichsabgabenVO
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale)
- Schwerbehindertengesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- AusgleichsabgabenVO
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Regina
Gluchow
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- r.gluchow@welver.de
Stephanie
Bagehorn
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- s.bagehorn@welver.de
Zouhir
Benmoussa
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- z.benmoussa@welver.de
Mareike
Höhling
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- m.hoehling@welver.de
Lydia
Weiland
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- l.weiland@welver.de
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Detlev
Westphal
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.westphal@welver.de
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Detlev
Westphal
Rathaus
Montag
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Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.westphal@welver.de
Schwerbehindertenangelegenheiten
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
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Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale)
- Schwerbehindertengesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- AusgleichsabgabenVO