Schwerbehindertenangelegenheiten

Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie im Fachbereich 2.2. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Welver vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt die Kreisverwaltung Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.
 
An der Information der Gemeinde Welver werden ebenfalls die Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) ausgegeben. Zuständige Behörde (seit Schließung der Versorgungsämter) hierfür ist für den Bereich Welver der 

Kreis Soest           
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 30 -0 (Zentrale) 

  • Schwerbehindertengesetz,
  • Kündigungsschutzgesetz,
  • AusgleichsabgabenVO

Ihre Ansprechpersonen

Herr Detlev Westphal

d.westphal@​welver.de 0 23 84 / 51 - 111Adresse | Öffnungszeiten | Details