04 Jugend / Bildung / Familie / Senioren / Sport
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- 001Am Markt 459514Welver
Telefon0 23 84 / 51 - 0
Fax0 23 84 / 51 - 230
E-Mailrathaus@welver.de
Detlev
Westphal
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
EG 7
- d.westphal@welver.de
Schülerbeförderung
Die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Welver, die die Grundschulen oder die Hauptschule der Gemeinde Welver besuchen, haben einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten, soweit der zumutbare Weg oder die zumutbare Schulwegdauer zur nächstgelegenen Schule überschritten wird.
Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Zumutbar sind grundsätzlich:
- zumutbarer Fußweg:
2 km für die Klassen 1-4
3,5 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I - zumutbarer Weg zur Haltestelle:
1 km für die Klassen 1-4
2 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I - zumutbare Schulwegdauer gesamt
1 Std. für die Klassen 1-4
3 Std. für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I
- Schulgesetz NRW
- Schülerfahrtkostenverordnung NRW