Der Gemeinde Welver obliegt die für ihr Straßen- und Radwegenetz sog. Verkehrssicherungspflicht. Sollte die Gemeinde dieser Pflicht nicht, oder nur Unzureichend entgegenkommen, so können Schadensersatzansprüche aus der Verkehrssicherungspflicht geltend gemacht werden. In den meisten Fällen erfolgt eine Schadensregulierung durch den gemeindlichen Haftpflichtversicherer. Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei hat der verkehrssicherungspflichtige Straßenbaulastträger die Verkehrsteilnehmer vor nicht oder nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren zu schützen oder zumindest zu warnen. Eine vollständige Gefahrlosigkeit mit zumutbaren Mitteln kann dabei nicht erreicht und von den Verkehrsteilnehmern auch nicht erwartet werden.
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Frauke
Niedermeier
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Schadensersatzansprüche
Der Gemeinde Welver obliegt die für ihr Straßen- und Radwegenetz sog. Verkehrssicherungspflicht. Sollte die Gemeinde dieser Pflicht nicht, oder nur Unzureichend entgegenkommen, so können Schadensersatzansprüche aus der Verkehrssicherungspflicht geltend gemacht werden. In den meisten Fällen erfolgt eine Schadensregulierung durch den gemeindlichen Haftpflichtversicherer. Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei hat der verkehrssicherungspflichtige Straßenbaulastträger die Verkehrsteilnehmer vor nicht oder nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren zu schützen oder zumindest zu warnen. Eine vollständige Gefahrlosigkeit mit zumutbaren Mitteln kann dabei nicht erreicht und von den Verkehrsteilnehmern auch nicht erwartet werden.