Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Befreiungskriterien und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage derGebührenEinzugsZentrale.
Der Antrag ist ebenfalls im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver erhältlich.
Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, ist die Vorlage einer Kopie eines Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises hilfreich, da diese von hier beglaubigt werden können.
Hinweis:
Bei Vorlage des Bescheides über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei der Deutschen Telekom auch eine Ermäßigung der Telefongebühren beantragen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Regina
Gluchow
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- r.gluchow@welver.de
Stephanie
Bagehorn
Rathaus
Montag
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08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
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Oder nach Terminvereinbarung.
- s.bagehorn@welver.de
Anastasia
Teske
Rathaus
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Freitag
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Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- a.teske@welver.de
Zouhir
Benmoussa
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- z.benmoussa@welver.de
Mareike
Höhling
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- m.hoehling@welver.de
Lydia
Weiland
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- l.weiland@welver.de
Rundfunkgebührenbefreiung
Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Befreiungskriterien und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage derGebührenEinzugsZentrale.
Der Antrag ist ebenfalls im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver erhältlich.
Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, ist die Vorlage einer Kopie eines Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises hilfreich, da diese von hier beglaubigt werden können.
Hinweis:
Bei Vorlage des Bescheides über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei der Deutschen Telekom auch eine Ermäßigung der Telefongebühren beantragen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag