Die Werbung in der Gemeinde Welver über Plakatanschlag an öffentlichen Stellen ist nur in den Rahmen an den Straßenlaternen möglich.
Anlagen (Ehrenmale, Spielplätze, Brücken etc.) sowie alle der Sauberkeit der Straßen und Anlagen dienenden Einrichtungen, öffentliche Anschlagtafeln, öffentliche Einrichtungen und Gebäude, Straßennamensschilder, Hausnummern, Schaltkästen, Leitungs- und Straßenbeleuchtungsmasten, dürfen nicht beklebt werden. An Bäumen, Pfählen mit Verkehrszeichen oder Straßennamensschildern dürfen Plakate nicht befestigt werden.
Das Anbringen von Plakaten an klassifizierten Straßen (B,L- und K-Straßen) ist nicht zulässig.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Wilhelm
Coerdt
Rathaus
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Oder nach Terminvereinbarung.
- w.coerdt@welver.de
Plakatanschlag
Die Werbung in der Gemeinde Welver über Plakatanschlag an öffentlichen Stellen ist nur in den Rahmen an den Straßenlaternen möglich.
Anlagen (Ehrenmale, Spielplätze, Brücken etc.) sowie alle der Sauberkeit der Straßen und Anlagen dienenden Einrichtungen, öffentliche Anschlagtafeln, öffentliche Einrichtungen und Gebäude, Straßennamensschilder, Hausnummern, Schaltkästen, Leitungs- und Straßenbeleuchtungsmasten, dürfen nicht beklebt werden. An Bäumen, Pfählen mit Verkehrszeichen oder Straßennamensschildern dürfen Plakate nicht befestigt werden.
Das Anbringen von Plakaten an klassifizierten Straßen (B,L- und K-Straßen) ist nicht zulässig.