Plakatanschlag

Die Werbung in der Gemeinde Welver über Plakatanschlag an öffentlichen Stellen ist nur in den Rahmen an den Straßenlaternen möglich.

Anlagen (Ehrenmale, Spielplätze, Brücken etc.) sowie alle der  Sauberkeit der Straßen und  Anlagen dienenden Einrichtungen,  öffentliche Anschlagtafeln, öffentliche Einrichtungen und Gebäude,  Straßennamensschilder, Hausnummern, Schaltkästen, Leitungs- und Straßenbeleuchtungsmasten, dürfen nicht beklebt werden. An Bäumen, Pfählen mit Verkehrszeichen oder Straßennamensschildern dürfen Plakate nicht befestigt werden.

Das Anbringen von Plakaten an klassifizierten Straßen (B,L- und K-Straßen) ist nicht zulässig.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Claudius Tomorug

c.tomorug@​welver.de 0 23 84 / 51 - 201Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Wilhelm Coerdt

w.coerdt@​welver.de 0 23 84 / 51 - 202Adresse | Öffnungszeiten | Details