- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Detlef
Haverland
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
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Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
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Kleineinleiter
Für private Entwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen) die in einen Vorfluter oder in den Untergrund einleiten und nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, muss eine Kleineinleiterabgabe gezahlt werden. Diese nicht ordnungsgemäß gereinigten häuslichen Abwässer belasten den Wasserkreislauf zusätzlich.
Nach dem Abwasserabgabengesetz und dem Landeswassergesetz NRW ist die Gemeinde Welver verpflichtet, für nicht sachgemäße Einleitungen eine Gebühr an das Landesumweltamt NRW zu entrichten. Diese Gebühr ist vom Grundstückseigentümer, der die Kleinkläranlage betreibt, zu erstatten. Berechnet wird diese Abgabe nach der gemeldeten Personenzahl jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres.