Hinweise zur Beantragung von Kinderausweisen
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises wird vom hiesigen Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt.
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
Zur Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes Pflicht.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einverständniserklärung der Eltern. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.
- 1 Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich erforderlich, Größe 45 x 35 mm aus neuester Zeit
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch
Gebühr: 13,00 €
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
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Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einverständniserklärung der Eltern. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.
- 1 Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich erforderlich, Größe 45 x 35 mm aus neuester Zeit
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch
Gebühr: 13,00 €
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
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Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
Zur Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes Pflicht.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einverständniserklärung der Eltern. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.
- 1 Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich erforderlich, Größe 45 x 35 mm aus neuester Zeit
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch
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Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
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Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einverständniserklärung der Eltern. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.
- 1 Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich erforderlich, Größe 45 x 35 mm aus neuester Zeit
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Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
Zur Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes Pflicht.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.
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- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Annika
Kiepol
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- a.kiepol@welver.de
Kerstin
Hesse
Rathaus
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Oder nach Terminvereinbarung.
- k.hesse@welver.de
Kinderreisepass
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Antrag auf Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren