Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.
So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG
Landeshundegesetz NRW - LHundG
Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
- ein Hund:
60,00 € / Jahr - zwei Hunde:
90,00 € je Hund / Jahr - ab drei Hunden:
120,00 € je Hund / Jahr.
Kampfhunde:
- ein sog. Kampfhund:
480,00 € / Jahr - ab zwei sog. Kampfhund:
600,00 € je Hund / Jahr.
Wichtig bei sog. Kampfhunden!
Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.
So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG
Landeshundegesetz NRW - LHundG
Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
- ein Hund:
60,00 € / Jahr - zwei Hunde:
90,00 € je Hund / Jahr - ab drei Hunden:
120,00 € je Hund / Jahr.
Kampfhunde:
- ein sog. Kampfhund:
480,00 € / Jahr - ab zwei sog. Kampfhund:
600,00 € je Hund / Jahr.
Wichtig bei sog. Kampfhunden!
Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.
So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG
Landeshundegesetz NRW - LHundG
Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
- ein Hund:
60,00 € / Jahr - zwei Hunde:
90,00 € je Hund / Jahr - ab drei Hunden:
120,00 € je Hund / Jahr.
Kampfhunde:
- ein sog. Kampfhund:
480,00 € / Jahr - ab zwei sog. Kampfhund:
600,00 € je Hund / Jahr.
Wichtig bei sog. Kampfhunden!
Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Iris
Schorsch
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- i.schorsch@welver.de
Hundesteuer
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.
So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.
Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
- ein Hund:
60,00 € / Jahr - zwei Hunde:
90,00 € je Hund / Jahr - ab drei Hunden:
120,00 € je Hund / Jahr.
Kampfhunde:
- ein sog. Kampfhund:
480,00 € / Jahr - ab zwei sog. Kampfhund:
600,00 € je Hund / Jahr.
Wichtig bei sog. Kampfhunden!
Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG
Landeshundegesetz NRW - LHundG