Jede juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Den Antrag können Sie im Fachbereich 2.1 stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Welver ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll.
Sie können jedoch den Antrag als juristische Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz
in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.
Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges und Personalausweise (oder Reisepässe; Nationalpässe) der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer/innen)
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Gewerbezentralregisterauszug für Firmen (Juristische Personen)
Jede juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Den Antrag können Sie im Fachbereich 2.1 stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Welver ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll.
Sie können jedoch den Antrag als juristische Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz
in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges und Personalausweise (oder Reisepässe; Nationalpässe) der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer/innen)