Jede natürliche Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person betreffen, erhalten.
Die Registerauskunft können Sie im Fachbereich 2.1, Zimmer UG 4 oder im Bürgerservice, Zimmer EG 8 / 9 beantragen, wenn die Person in Welver gemeldet ist.
Sie können jedoch den Antrag als natürliche Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen
Jede natürliche Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person betreffen, erhalten.
Die Registerauskunft können Sie im Fachbereich 2.1, Zimmer UG 4 oder im Bürgerservice, Zimmer EG 8 / 9 beantragen, wenn die Person in Welver gemeldet ist.
Sie können jedoch den Antrag als natürliche Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass