Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Angabe der Adresse des Antragstellers
- Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung
- Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes
- Nennung der hierfür verantwortlichen Person
30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)
Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Angabe der Adresse des Antragstellers
- Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung
- Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes
- Nennung der hierfür verantwortlichen Person
30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)
Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Angabe der Adresse des Antragstellers
- Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung
- Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes
- Nennung der hierfür verantwortlichen Person
30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Wilhelm
Coerdt
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- w.coerdt@welver.de
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Feuerwerk
Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)
- Angabe der Adresse des Antragstellers
- Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung
- Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes
- Nennung der hierfür verantwortlichen Person
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz