Feuerwerk

Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.


Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.

30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)

  • Angabe der Adresse des Antragstellers

     

  • Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung

     

  • Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes

     

  • Nennung der hierfür verantwortlichen Person

     

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Ihre Ansprechpersonen

Herr Wilhelm Coerdt

w.coerdt@​welver.de 0 23 84 / 51 - 202Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Claudius Tomorug

c.tomorug@​welver.de 0 23 84 / 51 - 201Adresse | Öffnungszeiten | Details