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Brandschau
Die regelmäßige Brandschau gehört zu den wichtigsten Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Der Erfolg der Menschenrettung und der Brandbekämpfung hängt wesentlich von den Verhältnissen am Schadensort ab. Durch die Brandschau sollen die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Feuerwehreinsätzen geschaffen werden. Ausserdem soll die Benutzbarkeit der Fluchtwege und die Sicherheit der Nutzer im Gefahrenfall überprüft werden.
Durch die Brandschau sollen die Anforderungen aus der VVBauO NRW überprüft werden, ob bei der baulichen Anlage
- der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
- die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen gegeben ist,
- die Menschenrettung durch die Feuerwehr und die wirksame Brandbekämpfung möglich sind,
- die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.
Zweck der Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen im vorgenannten Sinne sachkundig festzustellen. Ein Eingriff in die Bausubstanz ist in der Regel nicht erforderlich. Bestehen konkrete Verdachtsmomente und in Fällen, in denen Gefahr im Verzuge ist, sind unverzüglich Maßnahmen zu veranlassen.
Inwieweit bei festgestellten Mängeln auf Grund der BauO NRW oder einer anderen Rechtsgrundlage eine Anpassung der baulichen oder technischen Anlage erforderlich ist, entscheidet die jeweilige zuständige Ordnungsbehörde, die auch für die Durchsetzung zuständig ist.
siehe Satzung Ortsrecht.
FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz)
BauO NRW (Bauordnung)