Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.
Die Gemeinde Welver ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.
Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.
Die Gemeinde Welver ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Regina
Gluchow
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- r.gluchow@welver.de
Stephanie
Bagehorn
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- s.bagehorn@welver.de
Zouhir
Benmoussa
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- z.benmoussa@welver.de
Mareike
Höhling
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- m.hoehling@welver.de
Lydia
Weiland
Montag - Dienstag - Donnerstag (Soziales)
Montag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- l.weiland@welver.de
Blindengeld
Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.
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