Bildungs- und Teilhabepaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket möchte es die Bundesregierung Kindern einkommensschwacher Familien ermöglichen, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Welver, die Wohngeld oder Kinderzuschlag, Grundsicherungsleistungen oder Empfänger von Leistungen nach dem AsylLG erhalten, ist der Fachbereich 2 (Dienstleistungen) der Gemeinde Welver zuständig.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Nils Manske

n.manske@​welver.de 0 23 84 / 51 - 210Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Angelika Heß

a.hess@​welver.de 0 23 84 / 51 - 213Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Detlev Westphal

d.westphal@​welver.de 0 23 84 / 51 - 111Adresse | Öffnungszeiten | Details