Beglaubigungen

Bitte beachten Sie:

 

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

 

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Beglaubigung einer Fotokopie:  4,20 € je zu beglaubigende Kopie

 

Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €

 

Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

 

  • das Original

     

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

 

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig

     

  • Personalausweis oder Reisepass

     

  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

     

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