Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
- "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
- Schützenfeste und Volksfeste
- Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
Beachten Sie bitte das Merkblatt zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Gaststättengesetz
Nähere Auskünfte zu den Gebühren und den benötigten Unterlagen erteilt Ihnen der zuständige Mitarbeiter.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung.
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Ausschankgenehmigung
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
- "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
- Schützenfeste und Volksfeste
- Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
Beachten Sie bitte das Merkblatt zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung.
Nähere Auskünfte zu den Gebühren und den benötigten Unterlagen erteilt Ihnen der zuständige Mitarbeiter.
Gaststättengesetz
Merkblatt zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG), z.B. bei Vereins- und anderen Festen
Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)