Anmeldungen
Wohnsitzanmeldung in der Gemeinde Welver
Für Ihre Anmeldung in Welver benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Bei einem Familienzuzug ist grundsätzlich das Familienstammbuch vorzulegen, bei Einzelpersonen ist immer die Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) mitzubringen
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
keine
https://www.welver.de/rathaus/ihr-anliegen-a-z/anmeldungen
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- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. (Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht erforderlich.)
- Bei einem Familienzuzug ist grundsätzlich das Familienstammbuch vorzulegen, bei Einzelpersonen ist immer die Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) mitzubringen
- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
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- Bei einem Familienzuzug ist grundsätzlich das Familienstammbuch vorzulegen, bei Einzelpersonen ist immer die Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) mitzubringen
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06 Bürgerservice / Standesamt
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Telefon0 23 84 / 51 - 0
Fax0 23 84 / 51 - 230
E-Mailrathaus@welver.de
Yannick
Schultz
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- y.schultz@welver.de
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- Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Formulare) oder hier.
Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)