Angelschein

Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

 

Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

 

Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Information zur Fischereiprüfung:

 

Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

1. Jugendfischereischein    (zwischen 10 und 16 Jahren)

 

  • a) Erstausstellung:

     

    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €
       
  • b) Verlängerung:

     

        • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
        • Gebühr: 8,00 €

 

2. Jahresfischereischein

 

  • a) Erstausstellung:

     

    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €
       
  • b) Verlängerung:

      • Vorlage des Jahresfischereischeines
      • Gebühr: 16,00 €

 

3. Fünfjahresfischereischein 

  • a) Erstausstellung:

     

    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €
       
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

Ihre Ansprechpersonen

Frau Kerstin Hesse

k.hesse@​welver.de 0 23 84 / 51 - 214Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Annika Kiepol

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