Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €
Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Matthias
Sander
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- m.sander@welver.de
Denise
Rothhöft
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.rothhoeft@welver.de
Kerstin
Franke
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- k.franke@welver.de
Wilhelm
Coerdt
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- w.coerdt@welver.de
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Johannes
Plattfaut
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- j.plattfaut@welver.de
Christina
Tigges
Klimamanagerin
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tigges@welver.de
Detlev
Westphal
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.westphal@welver.de
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Kerstin
Hesse
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- k.hesse@welver.de
Annika
Kiepol
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- a.kiepol@welver.de
Angelschein
Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €