- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Katrin
Hofma
Bauverwaltung
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- k.hofma@welver.de
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Michael
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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Allgemeines:
Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde Welver für den Zeitraum 2018 – 2023, genehmigt durch den Regierungspräsident Arnsberg, am 01.10.2018, Az.: 54.20.20-076.2017-002, hat sich die Gemeinde Welver verpflichtet abwasserwirtschaftliche Missstände in einem festgelegten Zeitrahmen zu beseitigen.
Diese Selbstverpflichtung ergibt sich aus dem § 47 des Landeswassergesetzes LWG des Landes Nordrhein – Westfalen vom 25.06.1995 (GV.NW S. 926) – SGV. Nach dem v. g. ABK ist für die Ortsteile Berwicke, Stocklarn und Einecke, Klotingen der Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt im Rahmen einer s. g. Druckentwässeerung.
Rechtsgrundlagen:
- Landeswassergesetz LWG des Landes Nordrhein – Westfalen vom 25.06.1995.
- Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver für den Zeitraum 2018 - 2023
- Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver vom 09.12.2020
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver vom 24.02.2021