Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Welver ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.
Personalausweis oder Reisepass
Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
keine
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Welver ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.
Personalausweis oder Reisepass
Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
keine
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Welver ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.
Personalausweis oder Reisepass
Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
keine
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Matthias
Sander
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- m.sander@welver.de
Denise
Rothhöft
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.rothhoeft@welver.de
Kerstin
Franke
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- k.franke@welver.de
Wilhelm
Coerdt
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- w.coerdt@welver.de
Claudius
Tomorug
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tomorug@welver.de
Johannes
Plattfaut
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- j.plattfaut@welver.de
Christina
Tigges
Klimamanagerin
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- c.tigges@welver.de
Detlev
Westphal
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- d.westphal@welver.de
- Anschrift
- 001Am Markt 459514Welver
Kerstin
Hesse
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- k.hesse@welver.de
Annika
Kiepol
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- a.kiepol@welver.de
Abmeldung
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Welver ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.
keine
Personalausweis oder Reisepass
Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines
Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)