Nach der Ankündigung vom 07. August 2024 werden nun (41. KW) an dem Seitenstreifen der Buchenstraße die entsprechenden Parkverbotsschilder aufgebaut. Das Parkverbot wird dann durch das Ordnungsamt regelmäßig kontrolliert. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen der Schilder wurde vom Kreis Soest bereits ausgestellt.
Die Verwaltung prüft auf Anregung des Ältestenrats zunächst ob eine Neubepflanzung kostentechnisch und allgemein möglich ist. Vor einer eventuellen Neubepflanzung des Streifens müssen dort Bodenproben genommen werden um festzustellen, inwiefern der Boden ausgetauscht und entsorgt werden muss. Falls dies der Fall ist sagt die Analyse dann auch aus, wie der Bodenaushub zu entsorgen ist. Die Beauftragung einer entsprechenden Firma läuft gerade. Ein Ergebnis der Untersuchungen wird je nach Kapazitäten des dann beauftragten Labors eine Weile dauern. Erst nach den Untersuchungen kann entschieden werden ob der Bereich aufgeforstet wird oder ob es andere Möglichkeiten dort gibt.
Die geschotterte Fläche, entlang der Buchenstraße wird seit Jahren zum Parken genutzt. Sie gehört zum direkt anschließenden Wald / Landschaftsschutzgebiet. Nach dem Hinweis eines Bürgers über die nicht zulässige Nutzung des ist die Verwaltung tätig geworden. Die Nutzung des Seitenstreifens bis zur Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen an der Bördehalle, hat gerade bei Veranstaltungen auch zu gefährlichen Situationen geführt. Um den Belangen des Landschaftsschutzes nachzukommen und gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden wird die Halteverbotszone dort jetzt eingerichtet. (lü)