Kinderreisepass

Hinweise zur Beantragung von Kinderausweisen

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises wird vom hiesigen Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt.

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass.

Zur Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes Pflicht.

Gebühr Kinderreisepass: 

13,00 €

Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  •  Einverständniserklärung der Eltern. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.
  • ein Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich erforderlich, Größe  45 x 35 mm aus neuester Zeit
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch
Kinderausweis

Kontakt

Rathaus
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Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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