Was passiert nach dem Bürgerentscheid?

Das hängt von dem Ergebnis des Bürgerentscheides ab.
Variante 1: Die Bürgerinitiative hat mit ihrem Ansinnen Erfolg und die Mehrheit stimmt für die Aufhebung der Beschlüsse
Damit sind die getroffenen Beschlüsse hinfällig. Die Umsetzung der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Entwicklung am Finkenweg ist nicht möglich - eine Entwicklung in dieser Form ist für zwei Jahre ausgeschlossen. Es muss neu über die Thematiken Standort Feuerwehrgerätehaus Welver, Lehrschwimmbecken, Entwicklung der OGS und Entwicklung der BHS gesprochen und entschieden werden. Die Entscheidungsfindung für Alternativstandorte wird erneut viel Zeit in Anspruch nehmen. Damit wird die Zielsetzung, ab 2026 jedem Kind einen OGS-Platz zur Verfügung zu stellen, nach Einschätzung der Verwaltung nicht realisierbar.
Was bedeutet das für mich als betroffenes Elternteil und meine Kinder?
Für meine Kinder ist die Betreuung in der OGS nach der Schule nicht sichergestellt. Es werden nicht ausreichend Betreuungsplätze für alle Kinder zur Verfügung stehen. Die Gemeinde ist mit der geplanten Gesetzesänderung in der Pflicht, ab 2026 jedem Erstklässler einen OGS-Platz zur Verfügung zu stellen. Ohne einen Ausbau bis 2026 besteht die Gefahr, dass zunächst Erstklässler einen Platz erhalten und bestehende Verträge für Kinder ab der zweiten Klasse beendet werden müssten, wenn nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Vielen Kindern wird dann keine Betreuung in der OGS angeboten werden können.
Variante 2: Die Mehrheit entscheidet sich gegen das Ansinnen der Bürgerinitiative
In diesem Falle bleiben die getroffenen Beschlüsse zu den Thematiken Standort Feuerwehrgerätehaus Welver, Lehrschwimmbecken, Entwicklung der OGS und Entwicklung der BHS in Kraft. Die Verwaltung kann ihre Planungen sofort fortsetzen und mit der Realisierung planmäßig beginnen. Somit ist sichergestellt, dass ab 2026 jedem Grundschulkind ein Platz in der OGS zur Verfügung steht. Damit erfüllt die Gemeinde Welver auch ihre gesetzliche Verpflichtung.
Wichtig:
In beiden Fällen bleiben die zu den beiden Asylunterkünften ehemalige Hauptschule und zu Vellinghausen-Eilmsen getroffen Beschlüsse von diesen Entscheidungen unberührt und werden von der Verwaltung umgesetzt.