Kultur- und Bildungsquartier am Finkenweg (KuBiQ)

Am 18.06.2023 findet der Bürgerentscheid zur Entwicklung des Kultur- und Bildunsquartiers (KuBiQ) im Zentralort Welver statt.

Die ehem. Hauptschule, welche als Asylunterkunft genutzt wird, ist nicht Bestandteil des Bürgerentscheides!


Die Gemeinde ist in der gesetzlichen Pflicht (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) zur Bereitstellung von OGS-Plätzen

  • bis 2026 für jeden Erstklässler
  • bis 2029 für alle Grundschüler (ca. 300 Schüler in Welver).

Durch weitere notwendige Maßnahmen wie dem Neubau des FWGH und dem Neubau des LSB ergibt sich die Möglichkeit unser Quartier am Finkenweg neu zu strukturieren.

 

Wollen Sie wissen, was nach dem Bürgerbescheid passiert, dann klicken Sie hier.

 


Der in Frage gestellte Ratsbeschluss beinhaltet die vier im Folgenden dargestellten Bausteine:

Feuerwehrgerätehaus (FWGH) im Zentralort

Baustein 1

Was?
Neubau des FWGH inkl. der Rettungswache und Verlagerung vom Finkenweg zur Buchenstraße auf den Parkplatz an der Bördehalle

Wann?

  • Umsetzung Neubau bis 2024
  • Abbruch Bestand 2025

Warum?

  • Durch einen Neubau werden die Abläufe und Wegeverbindungen optimal auf die im Einsatz- und Krisenfall gestellten Anforderungen abgestimmt.
  • Erweiterung notwendiger Schulungsräume
  • Schaffung einer Schulquartierlösung am Finkenweg

Warum hier?

  • Prüfung von zwölf Standorten im Zentralort (u.a. Finkenweg, neues Gewerbegebiet am Ostbusch, Kapellenplack) in Bezug auf die Lage im Zentralort, Erreichbarkeit der Einsatzorte innerhalb einzuhaltender Fristen (Isochronen), verfügbare Flächen, die voraussichtlichen Kosten, Prüfung weiterer (planungsrechtlicher) Voraussetzungen
  • keine Kosten für Grunderwerb notwendig
  • ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten der Erreichbarkeit über zwei unabhängige Zuwegungen – 1. Buchenstraße + 2. Birkenstraße
  • Konflikte mit Anwohnern können geringgehalten werden (zukünftige Wohnbebauung ist hier ausgeschlossen)
  • schnelle Erreichbarkeit durch die Kameraden und zügiges Ausrücken aufgrund der direkten Lage an einer 50er Zone
  • Konflikte mit verschiedenen schutzbedürftigen Nutzergruppen (Schüler, Kindergartenkinder und Nutzer des Lehrschwimmbeckens) können beseitigt werden
  • großes Interesse der gesamten Feuerwehr an dem neuen Standort

Offenen Ganztagsschule (OGS)

Baustein 2

Was?
Erweiterung am Quartier Finkenweg

Wann?
Umsetzung bis 2026

Warum?

  • Sicherstellung der Betreuung der Grundschulkinder der Bernhard-Honkamp-Schule Welver nach der Unterrichtszeit (11:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • jedem Kind muss ein OGS Platz zur Verfügung gestellt werden
    - 2026 jedem Erstklässler
    - 2029 jedem Grundschulkind
  • Pflicht zur Bereitstellung von OGS Plätzen seitens der Gemeinde Welver
  • gleichzeitig Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten für die Randstundenbetreuung

Warum hier?

  • direkte räumliche Nähe zur Grundschule
  • Synergien durch unmittelbare Nähe zum ev. Kindergarten Schilfkorb (z. B. flexibler Austausch der Mitarbeiter)

Lehrschwimmbecken (LSB)

Baustein 3

Was?
Neubau am Quartier Finkenweg

Wann?
Umsetzung bis 2026

Warum?

  • veraltete technische Ausstattung und zunehmend kostenintensive technische Ausfälle
  • Neubau ist wirtschaftlicher als Sanierung
  • Weiterbetrieb des Bestandsgebäudes während des Neubaus

Warum hier?

  • direkte räumliche Nähe zur Grundschule und OGS
  • ausschließliche Nutzung im Vormittagsbereich durch die beiden Grundschulen
  • Stärkung des Quartiergedankens
  • zentrale Lage
  • fußläufige Verbindung zum ÖPNV und den dicht besiedelten Wohngebieten
  • vorhandene Verkehrsinfrastruktur zum selbstständigen Erreichen des LSB auch durch Kinder
  • Synergien durch Nutzung gemeinsamer Technik versch. Objekte
  • neue Parkplätze können auch für die Zweifachhalle genutzt werden

Bernhard-Honkamp-Schule (BHS)

Baustein 4

Was?
Umnutzung, energetische Ertüchtigung und geringfügige Erweiterung der BHS am Quartier Finkenweg

Wann?
Umsetzung ab 2027

Warum?

  • aufgrund akuten Platzmangels der OGS werden Räume der BHS durch die OGS genutzt - im Zuge der geplanten Erweiterung der OGS werden diese Räume wieder ihrer ursprünglichen Nutzung der Grundschule zugeführt
  • nach Neubau LSB kann leergezogenes Gebäude durch Umnutzung der Schule zugeführt werden
  • multifunktional genutzte Räume (Schule, VHS, Musikschule) können entzerrt werden

Warum hier?

  • zentrale Lage mit idealem Einzugsgebiet (siehe Grafik "Einzugsgebiet BHS")
  • Stärkung des Quartiergedankens
  • vorhandene Verkehrsinfrastruktur zum selbstständigen Erreichen der Schule durch Kinder (Ampel, Zebrastreifen, Gehwege, 30er Zone)
  • vorhandene Zweckbindungsfristen von Fördermaßnahmen - bspw. „Gute Schule“ (digitale Ausstattung) und Sportstättenförderung (kl. Turnhalle an der BHS). Bei der Wahl eines alternativen Schulstandortes müssen Fördermittel zurückgezahlt werden.
  • Nutzung der Zweifachhalle für den Sportunterricht der BHS
  • Nachhaltigkeitsaspekt - Sanierung im Bestand wird von Bund und Land befürwortet
  • außerschulische Nutzung von Bücherei und Aula in zentraler Lage
     

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid am 18.06.2023

Das Abstimmheft zum Bürgerentscheid am 18.06.2023 finden Sie hier.

Die Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.05.2023 finden Sie hier.