FAQ Fragen für die Internetseite zur Umsetzung ABK der Ortsteile Einecke, Klotingen und Berwicke, Stocklarn

FAQ zum ABK für die vier Ortsteile

Frage 1: Bin ich dazu verpflichtet, wenn ich eine der DIN-Norm entsprechende und vom Kreis abgenommene Kleinkläranlage betreibe, mein Grundstück überhaupt an einen öffentlichen Kanal anschließen zu lassen?

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Frage 2: Welche Ortsteile werden angeschlossen?

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Frage 3: Wann wird mit den Arbeiten begonnen?

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Frage 4: In welchem Ortsteil wird begonnen Reihenfolge / Zeitrahmen?

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Frage 5: Ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen?

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Frage 6: Wo bekomme ich Informationen über den Stand der Arbeiten (Internet, Infoabende)?

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Frage 7: Welche Kosten kommen als Anwohner auf mich zu?

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Frage 8: Welche Kosten trägt die Gemeinde?

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Frage 9: Wie hoch werden meine Anschlussgebühren?

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Frage 10: Wie werden die Anschlussgebühren berechnet?

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Frage 11: Wo bekomme ich Auskunft über diese Kosten?

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Frage 12: Welche Arbeiten führt die Gemeinde durch?

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Frage 13: Welche Arbeiten muss ich auf meinem Grundstück selber durchführen/beauftragen?

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Frage 14: Kann ich Elemente meiner Kleinkläranlage nutzen?

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Frage 15: Muss meine Kleinkläranlage vor dem Kanalanschluss nochmal geleert werden?

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Frage 16: Wie verfahre ich mit meiner nicht mehr benötigten Kleinkläranklage?

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Frage 17: Was wird mich die Abwassergebühr kosten und wann wird sie fällig?

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