FAQ Fragen für die Internetseite zur Umsetzung ABK der Ortsteile Einecke, Klotingen und Berwicke, Stocklarn
FAQ zum ABK für die vier Ortsteile
Frage 1: Bin ich dazu verpflichtet, wenn ich eine der DIN-Norm entsprechende und vom Kreis abgenommene Kleinkläranlage betreibe, mein Grundstück überhaupt an einen öffentlichen Kanal anschließen zu lassen?
Frage 2: Welche Ortsteile werden angeschlossen?
Frage 3: Wann wird mit den Arbeiten begonnen?
Frage 4: In welchem Ortsteil wird begonnen Reihenfolge / Zeitrahmen?
Frage 5: Ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen?
Frage 6: Wo bekomme ich Informationen über den Stand der Arbeiten (Internet, Infoabende)?
Frage 7: Welche Kosten kommen als Anwohner auf mich zu?
Frage 8: Welche Kosten trägt die Gemeinde?
Frage 9: Wie hoch werden meine Anschlussgebühren?
Frage 10: Wie werden die Anschlussgebühren berechnet?
Frage 11: Wo bekomme ich Auskunft über diese Kosten?
Frage 12: Welche Arbeiten führt die Gemeinde durch?
Frage 13: Welche Arbeiten muss ich auf meinem Grundstück selber durchführen/beauftragen?
Frage 14: Kann ich Elemente meiner Kleinkläranlage nutzen?
Frage 15: Muss meine Kleinkläranlage vor dem Kanalanschluss nochmal geleert werden?
Frage 16: Wie verfahre ich mit meiner nicht mehr benötigten Kleinkläranklage?
Frage 17: Was wird mich die Abwassergebühr kosten und wann wird sie fällig?