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Gemeinde Welver

Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver

  • Telefon:
    0 23 84 / 51 - 0
  • Fax:
    0 23 84 / 51 - 230
  • Notdienst:
    0 23 84 / 51 - 490

Öffnungszeiten

  • Mo. - Do.
    07:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag
    07:00 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

Anmeldung Feuerwerk

Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.

Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.

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Gebühren

30 € bis 300 € (Größenabhängig)

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Benötigte Unterlagen

  • Angabe der Adresse des Antragstellers

  • Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung

  • Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes

  • Nennung der hierfür verantwortlichen Person

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Herr Tomorug
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 201
E-Mail:
zum Kontaktformular

Herr Coerdt
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 202
E-Mail:
zum Kontaktformular

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