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Gemeinde Welver
Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver
- Telefon:
0 23 84 / 51 - 0 - Fax:
0 23 84 / 51 - 230 - E-Mail:
rathaus(at)welver.de - Notdienst:
0 23 84 / 51 - 490
Öffnungszeiten
- Mo. - Do.
07:00 - 15:45 Uhr - Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Subnavigation:
Anmeldung Feuerwerk
Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Gebühren
30 € bis 300 € (Größenabhängig)
Benötigte Unterlagen
- Angabe der Adresse des Antragstellers
- Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung
- Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes
- Nennung der hierfür verantwortlichen Person
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr Tomorug
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 201
E-Mail: c.tomorug(at)welver.de
zum Kontaktformular
Herr Coerdt
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 202
E-Mail: w.coerdt(at)welver.de
zum Kontaktformular


