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Öffentliche Bekanntmachungen



Gemäß § 16 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Welver haben die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Welver, Am Markt 4, und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Welver "http://www.welver.de" zu erfolgen.

Auf die unten aufgeführten öffentlichen Bekanntmachungen wird hiermit hingewiesen.

Zur Absicht der Einziehung eines Gemeindeweges.
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Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Welver (Ergänzungssatzung)
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