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12.09.06
§ 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
In seiner Sitzung vom 28.09.2005 hat der Rat der Gemeinde Welver die Ehrenordnung neu beschlossen. Demnach müssen die Mitglieder der Gremien der Gemeinde Welver Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben. Dies sind im einzelnen:
- Name, Vorname
- Beruf und Beraterverträge
- Mitgliedschaft in Aufsichtsräten
- Mitgliedschaft in Organen
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Gleichzeitig besteht die Auskunftspflicht ebenfalls für den Hauptverwaltungsbeamten gegenüber der/dem Leiter(in) der Aufsichtsbehörde.
Insgesamt sind die Angaben gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz zu veröffentlichen.
Die Daten können im Rathaus während der Dienststunden im Dienstzimmer des Bürgermeisters eingesehen werden.



