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Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Die Gemeinde Welver ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Scholz
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 2)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 204
E-Mail:
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