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Gemeinde Welver
Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver
- Telefon:
0 23 84 / 51 - 0 - Fax:
0 23 84 / 51 - 230 - E-Mail:
rathaus(at)welver.de - Notdienst:
0 23 84 / 51 - 490
Öffnungszeiten
- Mo. - Do.
07:00 - 15:45 Uhr - Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Subnavigation:
Friedhofsangelegenheiten
Die Gemeinde Welver betreibt eine gemeindeeigene Leichenhalle inmitten des Denkmalbereiches in Kirchwelver. Nahe angrenzend befinden sich sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche einschließlich deren Friedhöfe.
Für die Benutzung der Leichenhalle erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kostendeckend kalkuliert werden. Grundlage bildet das Kommunalabgabengesetz und die Satzung der Gemeinde Welver über die Benutzung der Leichenhalle Welver.
Für die Benutzung der Leichenhalle erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kostendeckend kalkuliert werden. Grundlage bildet das Kommunalabgabengesetz und die Satzung der Gemeinde Welver über die Benutzung der Leichenhalle Welver.
Gebühren
190 € für die Nutzung der Leichenhalle
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Kommunalabgabengesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Fuest
Rathaus (Erdgeschoss Rathaus, Raum EG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 304
E-Mail: s.fuest(at)welver.de
zum Kontaktformular
Frau Heß
Rathaus (Erdgeschoss Rathaus, Raum EG 3)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 301
E-Mail: a.hess(at)welver.de
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