Logowww.welver.de

Schnellsuche

Gemeinde Welver

Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver

  • Telefon:
    0 23 84 / 51 - 0
  • Fax:
    0 23 84 / 51 - 230
  • Notdienst:
    0 23 84 / 51 - 490

Öffnungszeiten

  • Mo. - Do.
    07:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag
    07:00 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

Angelschein

Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Information zur Fischereiprüfung:

Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

Seitenanfang


Gebühren

1. Jugendfischereischein    (zwischen 10 und 16 Jahren)

  • a) Erstausstellung:

    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €
       
  • b) Verlängerung:

        • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
        • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:

    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €
       
  • b) Verlängerung:

      • Vorlage des Jahresfischereischeines
      • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein 
  • a) Erstausstellung:

    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €
       
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang


Ansprechpartner(innen)

Herr Paul
Rathaus (Erdgeschoss Rathaus, Raum EG 8)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 206
E-Mail:
zum Kontaktformular

Frau Jürgens
Telefon: 0 23 84 / 51 - 214
E-Mail:
zum Kontaktformular

Seitenanfang