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Gemeinde Welver
Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver
- Telefon:
0 23 84 / 51 - 0 - Fax:
0 23 84 / 51 - 230 - E-Mail:
rathaus(at)welver.de - Notdienst:
0 23 84 / 51 - 490
Öffnungszeiten
- Mo. - Do.
07:00 - 15:45 Uhr - Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Subnavigation:
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Die Inanspruchnahme der Straßen bzw. öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. (z. B. Veranstaltungen, Außengastronomie, Private Baustellen)
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Soest) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Soest) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
- Ausstellungswagen
- Ausstellungsgegenständen
- Verkaufswagen
- Verkaufsständen
- Tischen und Stühlen
- Informationsständen
- und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
Gebühren
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Benötigte Unterlagen
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen. Gleichfalls bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum , da ein Anhörungsverfahren eingeleitet werden muss. Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Straßen- und Wegegesetz NRW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr Tomorug
Rathaus (Untergeschoss Rathaus, Raum UG 4)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 201
E-Mail: c.tomorug(at)welver.de
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